Bekanntmachung: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Generative Künstliche Intelligenz als Untersuchungsgegenstand der Geistes- und Sozialwissenschaften, Bundesanzeiger vom 25.08.2026
Die Geistes- und Sozialwissenschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Gemäß der Hightech Agenda Deutschland generieren sie historisches wie gegenwartsbezogenes Handlungs- und Orientierungswissen und bringen dieses in den gesellschaftlichen und politischen Diskurs ein. Dabei kommt ihnen eine Schlüsselrolle für eine verantwortungsvolle und menschenzentrierte Gestaltung des gesellschaftlichen Umgangs mit neuen Technologien zu (siehe Hightech Agenda Deutschland, Seite 37). Auch das Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) „Orientierung für eine Welt im Wandel“ adressiert diese besondere Rolle der Geistes- und Sozialwissenschaften für die Herausbildung sicherer, vertrauenswürdiger, demokratischer und nachhaltiger KI-Anwendungen.
In Disziplinen wie beispielsweise der Philosophie, den Kunst-, Literatur- und Theaterwissenschaften, der Soziologie, der Politikwissenschaft, der Psychologie sowie der Wissenschafts- und Technikgeschichte verfügt man bereits über teilweise jahrhundertelange Erfahrung mit Fragestellungen, wie sie durch das Aufkommen der generativen Künstlichen Intelligenz einmal mehr virulent geworden sind. Es gilt, diese Erfahrung der Geistes-, Kultur- und qualitativ arbeitenden Sozialwissenschaften (im Folgenden zusammengefasst als: die Geistes- und Sozialwissenschaften) zu nutzen und zu aktualisieren, um eine grundsätzliche Reflexion der Auswirkungen von generativer KI auf Mensch und Gesellschaft zu ermöglichen, Orientierung im Umgang mit ihr zu geben und einen Beitrag zur Gestaltung ihrer weiteren Entwicklung zu leisten.
Vor diesem Hintergrund fördert das BMFTR im Rahmen dieser Förderrichtlinie die Forschung zu geistes- und qualitativ-sozialwissenschaftlichen Fragestellungen über generative Künstliche Intelligenz. Sowohl theoretische als auch empirische Zugänge sind möglich, ebenso die Berücksichtigung historischer Dimensionen und Vergleiche. Im Sinne einer Eingrenzung fokussiert sich die Förderrichtlinie nur auf generative KI in all ihren Ausprägungen (Text, Bild, Video, Audio und so weiter) und explizit nicht auf weitere Formen der KI. Nicht förderfähig sind im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungsvorhaben, die hauptsächlich auf einem quantitativen Forschungsdesign basieren.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis 30. November 2026 beziehungsweise 31. Mai 2028 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Einreichungen, die ab dem 1. Dezember 2026 vorgelegt werden, werden erst im Auswahlverfahren 2028 berücksichtigt.